Aufzeichnung eines Gesprächs mit Landschaftsplaner Dipl.-Ing. Armin Haderer, Bruck an der Leitha, und Architekt Dipl.-Ing. Christian Knechtl. 
Topographische Besonderheiten wie Berge oder Landschaftssilhouetten, markante Türme, Museumsbauten und Ausstellungshallen oder auch profane Bauwerke wie Industrie- und Gewerbebauten oder private Gebäude gelten als Landmarken mit besonderer Bedeutung für eine Region. Landmarken sind einerseits Gegenstand des Kulturgüterschutzes, können andererseits aber auch irritieren, denkt man an verschiedene Kunstwerke im öffentlichen Raum oder aber an die vielen WindräderLandmarken im Sinne von Besonderheiten, Auffälligkeiten und Bemerkenswertem – insbesondere bei Bauten – verstehen sich darüber hinaus als bewusst gesetztes Zeichen. Architektonisch gestaltete Baukörper erscheinen wie Skulpturen, die bereits als Hülle ein Kunstwerk darstellen.

Welche Funktionen können Landmarken insbesondere als Identifikationsmerkmal, als ästhetisch künstliche Form oder als Marketinginstrument erfüllen? Wie stark sind Landmarken im Bewusstsein der Bevölkerung verankert? Sind Landmarken Argument für touristische Angebote einer Region? Wie weit entsprechen Landmarken regionalen Narrativen bzw. inwieweit werden solche durch Landmarken begründet?

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